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Finanzordnung der Hanse Dart Liga e.V.
Letzte Aktualisierung: 21.02.2016


§ 1 Geltungsbereich

Die Finanzordnung der Hanse Dart Liga e.V. gilt für alle Finanzangelegenheiten des Vereins.
Rechtswirksame Geschäfte sind nur durch den Vorstand zu tätigen.

§ 2 Grundsatz der Sparsamkeit

Die Finanzwirtschaft der Hanse Dart Liga e.V. ist nach Grundsätzen äußerster Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit zu führen.

§ 3 Zahlungsverkehr

  • 3.1. Der Zahlungsverkehr ist möglichst bargeldlos und regelmäßig über die Bankkonten der Hanse Dart Liga e.V. abzuwickeln. Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Kassenbeleg / eine Quittung vorhanden sein. Belege müssen den Tag der Ausgabe, den Betrag und den Verwendungszweck enthalten. Die sachliche und rechnerische Richtigkeit ist zu prüfen und durch legitimierte Unterschrift zu bestätigen. Bei Gesamtabrechnungen ist ein Deckblatt anzufertigen, auf dem die Zahl der Unterbelege zu vermerken ist.
  • 3.2. Der Schatzmeister führt in Zuständigkeit eine Barkasse mit maximal 500,00 Euro.

§ 4 Verpflichtungsermächtigung

  • 4.1. Der Vorstand ist im Rahmen seiner Zuständigkeit ermächtigt, auf Grundlage des Finanzplanes Verwendungs- und Verpflichtungsbeschlüsse zu fassen.
  • 4.2. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zu einem Höchstbetrag von 300,00 Euro über Anschaffungen allein zu entscheiden, ohne die Mitgliederversammlung diesbezüglich zu befragen.

§ 5 Der Haushaltsvoranschlag

  • 5.1. Der Haushaltsvoranschlag wird nach den allgemeinen Grundsätzen der Finanzführung aufgestellt und bewirtschaftet. Er wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen.
  • 5.2. Der Schatzmeister erstellt jedes Jahr bis zur Jahreshauptversammlung einen Haushaltsvoranschlag für das kommende Geschäftsjahr.
  • 5.3. Überschreitungen von einzelnen Titeln des Haushaltsvoranschlags bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.

 § 6 Beitragsordnung

  • 6.1. Die Beiträge sind grundsätzlich im Voraus zu zahlen.
  • 6.2. Die Beiträge sind zum Anmeldeschluss einer jeden Saison fällig.
  • 6.3. Die Beiträge sind ausschließlich per Überweisung zu leisten. Barzahler haben eine Gebühr von 1,- Euro bei jeder Barzahlung zu entrichten.
  • 6.4. Bei Zahlungsausständen einzelner Mitglieder ist der Vorstand berechtigt Mahngebühren zu erheben. Diese belaufen sich auf Euro 2.-
  • 6.5. Beiträge für Mitglieder.
    Aufnahmegebühren.
    Die Aufnahmegebühren sind sofort nach Aufnahmebestätigung durch den Vorstand, zu entrichten.
    Mitgliedsbeiträge
    Die Mitgliedsbeiträge pro Spielsaison ist Euro 2.- bei Fälligkeit bei Anmeldeschluss einer jeden Saison.
    An allen anderen Tagen Euro 2.- zuzüglich Euro 4,- Nachmeldegebühr
  • 6.6. Der Vorstand ist berechtigt einzelne natürliche Personen, insbesondere bei außergewöhnlichem Engagement für den Verein, vom gesamten Beitrag zu befreien.

§ 7 Schatzmeister

Der Schatzmeister ist für die Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten der Hanse Dart Liga e.V. verantwortlich. Der Schatzmeister ist dem geschäftsführenden Vorstand gegenüber zu allen Angelegenheiten der Wirtschafts- und Finanzführung verantwortlich.

§ 8 Kontrollvollmacht

Verfügungsberechtigt über die Konten der Hanse Dart Liga e.V. sind:
a. Der Schatzmeister
b. Der Präsident
c. Die Vizepräsidenten nur im Verhinderungsfall des Schatzmeisters bzw. des Präsidenten

§ 9 Schlussbestimmung

Über alle Finanz-, Kassen- und Buchhaltungsfragen, die in dieser Finanzordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand.

§ 14 Die Finanzordnung

Die Finanzordnung tritt gemäß des Beschlusses der Gründungsversammlung in Kraft.

Stand Februar 2016

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