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Geschäftsordnung der Hanse Dart Liga e.V.
Letzte Aktualisierung: 23.09.2015


1. Begriffserklärungen

Die Hanse Dart Liga (HDL)-Geschäftsordnung bezieht sich auf die Verteilung der Geschäfte
auf die Präsidiumsmitglieder.
Das Präsidium der HDL teilt sich entsprechend der Satzung auf in

  • a) das geschäftsführende Präsidium, bestehend aus
    - dem Präsidenten
    - dem Vizepräsidenten Bereich Sport
    - dem Vizepräsidenten Bereich Verwaltung
    - dem Schatzmeister
     
  • b) das erweiterte Präsidium, bestehend aus
    - dem Protokollführer
    - den Divisionsobmännern
    - den Kassenprüfern

2. Bestimmungen

2.1 Das Präsidium ist geschäftsführend und führt die Geschäfte der HDL
nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, dieser Geschäftsordnung,
sowie dem gesamten Regelwerk der HDL.
Das Präsidium arbeitet mit den Vertretern der Mannschaften zum Wohle der
HDL zusammen.

2.2 Die Verteilung der Aufgabenbereiche auf die Mitglieder des Präsidiums
ergibt sich aus der Geschäftsordnung.

2.3 Die Präsidiumsmitglieder tragen gemeinsam die Verantwortung.
Sie arbeiten kollegial zusammen und unterrichten gegenseitig
über wichtige Maßnahmen in ihrem Geschäftsbereich.

2.4 Das Präsidium ist weisungs- und entscheidungsbefugt in allen Belangen
der HDL, ausgenommen die Belange, welche unter die Zuständigkeit
der Delegiertenversammlung der HDL fallen.

2.5 Unter der Zuständigkeit des Präsidiums fallen folgende Punkte:

  • a) Rechtliche Vertretung der HDL in allen Belangen
  • b) Aufstellung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes.
  • c) Einberufung der Delegiertenversammlung, sowie Aufstellung der Tagesordnung.
  • d) Verhandlungen mit den Sponsoren für den Bereich der HDL
  • e) Einsatz der erhaltenen Gelder von Sponsoren im Sinne der HDL.
  • f) Vertretung der HDL gegenüber übergeordneten Verbänden.

2.6 Maßnahmen und Geschäfte, die für die HDL von außergewöhnlicher
Bedeutung sind oder mit denen ein wirtschaftliches Risiko verbunden ist,
müssen auf Antrag eines Präsidiumsmitglied der Delegiertenversammlung
vorgelegt werden. Der Präsident hat auf eine einheitliche Geschäftsführung
hinzuwirken und ist über alles zu unterrichten.

2.7 Der Präsident der HDL repräsentiert die HDL gegenüber der öffentlichkeit,
insbesondere Behörden, Verbände und Medien. Er kann diese Aufgaben auch auf
ein anderes Mitglied des Präsidiums übertragen.

3. Geschäftsbereiche der Präsidiumsmitglieder

  • 1. Präsident
    • - Repräsentation der HDL nach innen und außen
    • - Ansprechpartner in allen Fragen der HDL betreffend
    • - Kontrollinstanz des Präsidiums
    • - Delegationsberechtigter
    • - Sitzungsleiter bei allen Organversammlungen lt. Satzung
    • - Weisungsberechtigt gegenüber allen Präsidiumsmitgliedern
  • 2. Vizepräsident Bereich Verwaltung
    • - Vertreter aller Präsidiumsmitglieder
    • - öffentlichkeitsarbeit incl Pressewesen
    • - Kontrollinstanz des Präsidiums
    • - Marketing und Sponsoren
  • 3. Vizepräsident Bereich Sport
    • - Vertreter aller Präsidiumsmitglieder
    • - Kontrollinstanz des Sportbetriebes der HDL
    • - Ausarbeitung der Sport- und Wettkampfordnung
    • - überwachung der Turnierorganisation und des Ligabetriebes
  • 4. Schatzmeister
    • - Kassenführung einschließlich Kontenverwaltung
    • - Buchführung incl. Jahresabschluß
    • - turnusmäßige Abgabe der erforderlichen Unterlagen zum Erhalt der Gemeinnützigkeit
    • - Verwaltung und Verteilung der Gelder aus Mitgliedsbeiträgen und Startgeldern
    • - Verwaltung sonstigen Verbandsvermögen
    • - Verwaltung der Dateien mit Vereinsadressen und Spielerdaten mittels EDV
  • 5. Protokollführer
    • - Schriftverkehr aller Art
    • - Weiterleitung eingehender Informationen an die zuständigen Präsidiumsmitglieder
    • - Registratur und Protokollführung

08.04.2011 Jörn Krüger

Partner & Sponsoren

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